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für den Verkauf und die Vermietung von
- Wohnungen
- Häusern
- Grundstücken
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Chice 2-Zi.-Wohnung in Puchheim
265.000 €
2
1990
ca. 48,50 m²
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Idyllisches Baugrundstück in Gröbenzell
1.080.000 €
ca. 780 m²
Immobilie verkaufen
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Immobilie vermieten
Die Vermietung Ihrer Immobilie ist aufgrund sich ständig ändernder Rechtsprechungen eine große Herausforderung. Daher schalten Sie bei der Vermietung einen Fachmann ein.
Herbstzeit ist Obst- und Laubzeit – und damit auch eine Hochsaison für Nachbarschaftsfragen. Immer wieder sorgt die Frage für Streit, wem die Äpfel vom Nachbarbaum gehören oder wer für das Laub zuständig ist. Die Rechtslage ist eindeutig, erläutert Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland (IVD).
Bauliche Veränderungen zum Schutz vor Einbrüchen in Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen stets das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Wohnungseigentümer dürfen daher nicht im Alleingang Maßnahmen umsetzen, sondern benötigen vorab die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Form eines Gestattungsbeschlusses. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Zugleich informiert WiE darüber, welche Schutzmaßnahmen Wohnungseigentümergemeinschaften gemeinschaftlich umsetzen und finanzieren sollten.
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